Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der PlugInergy e.K.
Fassung 1.0 · Stand: 22. Oktober 2026
Teil A – Allgemeine Regelungen für alle Verträge
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der PlugInergy e.K., Inhaberin Katrin Jockisch, Frühlingstraße 2 a, 86438 Kissing, Amtsgericht Augsburg HRA 19961, USt-IdNr. DE326351765 („PlugInergy“), insbesondere für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Speichern und Zubehör sowie zugehörige Werk- und Dienstleistungen.
1.2Sie gelten nicht für andere Unternehmen, insbesondere nicht für die PlugIn-Bau; deren Verträge richten sich ausschließlich nach deren eigenen Bedingungen.
1.3Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn PlugInergy ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Vertragsschluss und Einbeziehung dieser AGB
2.1Angebote von PlugInergy sind bindend für die im Angebot genannte Bindefrist; nennt das Angebot keine Frist, beträgt sie 30 Tage ab Angebotsdatum. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von PlugInergy in Textform (Brief, E-Mail oder Messenger-Nachricht, z. B. WhatsApp) oder mit Beginn der Ausführung zustande.
2.2Alternativ- und Optionalpositionen eines Angebots werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde sie ausdrücklich beauftragt.
2.3Diese AGB werden dem Kunden mit dem Angebot, spätestens mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt und sind jederzeit unter www.pluginergy.de/agb abrufbar und speicherbar.
2.4Vertragssprache ist Deutsch.
3. Preise und Umsatzsteuer
3.1Gegenüber Verbrauchern sind die angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer; bei Photovoltaikanlagen gilt regelmäßig der Nullsteuersatz nach Ziffer 3.2. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen einschließlich wesentlicher Komponenten und Speicher gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert wird; bei einer Bruttoleistung bis 30 kWp (laut Marktstammdatenregister) gelten die Voraussetzungen als erfüllt. Der Kunde bestätigt die hierfür maßgeblichen Umstände (Betreibereigenschaft, Gebäudenutzung, Anlagengröße) und teilt Änderungen unverzüglich mit.
3.3Sind Mengen im Angebot als geschätzt gekennzeichnet (zum Beispiel Leitungslängen), wird nach dem tatsächlichen Aufmaß abgerechnet.
3.4Regie- und Serviceleistungen werden nach tatsächlichem Aufwand zu den im Angebot oder in der bei Beauftragung gültigen Preisliste genannten Stundensätzen abgerechnet, je angefangene Viertelstunde; An- und Abfahrt pauschal oder nach Kilometern laut Angebot bzw. Preisliste. Grundlage der Abrechnung ist der Stundennachweis (Arbeitszettel, Tagesbericht oder Einsatzkalender), den der Kunde auf Verlangen vor Ort bestätigt. Einwände gegen eine Abrechnung soll der Kunde möglichst binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform mitteilen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Zahlungen
4.1Es gilt der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Zahlungsplan (Abschlagszahlungen nach § 632a BGB).
4.2Ist der Vertrag ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB), gelten ergänzend die gesetzlichen Grenzen des § 650m BGB (Abschläge höchstens 90 % der Gesamtvergütung; Sicherheit in Höhe von 5 % bei der ersten Abschlagszahlung).
4.3Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 286, 288 BGB); Verbraucher kommen spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Ist der Kunde Unternehmer, schuldet er bei Verzug zusätzlich die Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Mahnkosten werden nur in gesetzlicher Höhe berechnet.
4.4Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Gesetzliche Rechte des Verbrauchers bleiben unberührt.
4.5Ist die Anlage betriebsbereit fertiggestellt und verzögert sich die Netz-Inbetriebnahme oder der Zählerwechsel aus Gründen, die PlugInergy nicht zu vertreten hat (insbesondere Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder fehlende Mitwirkung des Kunden), wird die Schlussrate mit der Abnahme der Montageleistung fällig, spätestens vier Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige; ausgenommen bleibt ein angemessener Einbehalt für noch ausstehende eigene Leistungen von PlugInergy.
4.6Rechnungen werden elektronisch übermittelt (PDF, gegenüber Unternehmern auf Verlangen als E-Rechnung) an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse; der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu. Abschlagsrechnungen werden als solche gekennzeichnet und auf die Schlussrechnung angerechnet.
4.7Zahlungen erfolgen unbar durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto; Barzahlung ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung Eigentum von PlugInergy (§ 449 BGB).
5.2Werden Komponenten fest mit einem Gebäude verbunden, bleiben die gesetzlichen Folgen (§§ 946, 93, 94 BGB) unberührt.
6. Mitwirkung des Kunden; beigestellte Teile
6.1Der Kunde sorgt rechtzeitig und unentgeltlich für die vertraglich vorausgesetzten Mitwirkungen, insbesondere: freier Zugang zu Dach, Montage- und Installationsorten; tragfähige Dach-/Unterkonstruktion laut Angebot; ein normgerechter Zählerschrank mit ausreichend Platz (eine erforderliche Ertüchtigung ist nicht Leistung von PlugInergy, soweit nicht angeboten); Strom- und ein funktionsfähiger Internetanschluss am Aufstellort für Monitoring und Updates; erforderliche Zustimmungen Dritter.
6.2Beigestellte Teile sind ausschließlich Material und Komponenten, die der Kunde stellt. Für sie übernimmt PlugInergy keine Gewährleistung hinsichtlich Beschaffenheit, Eignung und Kompatibilität; Gewährleistungs- und Garantieansprüche dafür richten sich gegen den Lieferanten bzw. Hersteller des Kunden. Beigestellte Teile werden in Rechnung und Bericht als „vom Kunden gestellt“ ausgewiesen. PlugInergy prüft beigestellte Teile nur auf offensichtliche Mängel und weist auf erkannte Bedenken in Textform hin. Geht das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels beigestellter Teile oder einer Anweisung des Kunden unter oder wird es verschlechtert, gilt § 645 BGB (Vergütung der geleisteten Arbeit und Auslagen).
6.3Bei Flachdach- und Ballastmontagen ist der Ballastplan des Herstellers maßgeblich. Die Tragfähigkeit und Statik des Daches beziehungsweise Gebäudes liegen in der Verantwortung des Kunden; eine statische Prüfung ist nicht Leistung von PlugInergy, soweit sie nicht ausdrücklich beauftragt ist.
6.4Verzögert sich die Ausführung durch fehlende Mitwirkung, gehen nachgewiesene Mehraufwendungen zu Lasten des Kunden; Fristen verlängern sich angemessen.
6.5Wer die Netzanmeldung und die Meldung im Marktstammdatenregister übernimmt, ergibt sich aus dem Angebot. Übernimmt PlugInergy diese Meldungen, bleibt der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Ein nicht normgerechter Bestandszählerschrank ist kein Mangel der Leistung von PlugInergy; seine Ertüchtigung wird gesondert beauftragt und vergütet (Ziffer 6.1).
7. Änderungen und Nachträge
7.1Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden nach Vertragsschluss richten sich bei Bauverträgen nach §§ 650b, 650c BGB. Die Mehr- oder Mindervergütung wird nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen ermittelt; für Abschlagszahlungen kann PlugInergy 80 % einer angebotenen Mehrvergütung ansetzen (§ 650c Abs. 3 BGB).
7.2Nachträge werden in Textform dokumentiert.
7.3Ist eine angebotene Komponente bei Ausführung nicht lieferbar, darf PlugInergy eine in Technik, Qualität und Leistungsdaten gleichwertige oder bessere Komponente liefern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist (§ 308 Nr. 4 BGB); der Kunde wird vorab in Textform informiert. Ein Mehrpreis wird dafür nicht berechnet.
8. Ausführungsfristen, Gefahrübergang, Abnahme
8.1Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Höhere Gewalt und nicht von PlugInergy zu vertretende Umstände (z. B. Lieferengpässe trotz rechtzeitiger Disposition, Netzbetreiber-Verzögerungen) verlängern die Fristen angemessen.
8.2Der Kunde nimmt das Werk nach Fertigstellung ab (§ 640 BGB). Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn PlugInergy dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). PlugInergy weist den Kunden zusammen mit der Fristsetzung auf diese Folgen hin; ist der Kunde Verbraucher, in Textform.
8.3Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.
9. Mängelrechte und Verjährung
9.1Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
9.2Die Verjährung richtet sich nach § 634a BGB: fünf Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk, im Übrigen zwei Jahre ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Fristen nicht verkürzt.
9.3Unberührt bleiben Herstellergarantien; sie begründen keine eigenen Ansprüche gegen PlugInergy, soweit nicht ausdrücklich übernommen. Auf Wunsch des Kunden wickelt PlugInergy Herstellergarantiefälle ab (z. B. Ausbau, Versand, Wiedereinbau); liegt kein Mangel der Leistung von PlugInergy vor, wird dieser Aufwand nach Ziffer 3.4 vergütet, soweit die Garantie ihn nicht abdeckt.
9.4Ertrags-, Einspeise- und Wirtschaftlichkeitsprognosen beruhen auf Erfahrungs- und Simulationswerten und sind keine zugesicherte Beschaffenheit; tatsächliche Erträge hängen von Wetter, Verschattung, Netz und Nutzungsverhalten ab.
9.5PlugInergy übernimmt keine Gewähr für Entscheidungen Dritter, insbesondere für Förderzusagen, die Höhe der Einspeisevergütung nach dem EEG, die steuerliche Behandlung, die Netzanschlusszusage, Fristen und Entscheidungen des Netz- und Messstellenbetreibers sowie gesetzliche Einspeisebegrenzungen und Steuerbarkeitsanforderungen (§ 14a EnWG, § 9 EEG); Ziffer 3.2 (Mitwirkung bei den Voraussetzungen des Nullsteuersatzes) bleibt unberührt.
10. Haftung
10.1PlugInergy haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.2Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
11. Datenschutz
PlugInergy verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung unter www.pluginergy.de/datenschutz und den Informationen nach Art. 13 DSGVO, die dem Kunden bei Vertragsanbahnung übermittelt werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
12.2Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Augsburg (Sitz: Kissing).
12.3PlugInergy ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
12.4Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Teil B – Zusätzliche Regelungen für Verbraucher
13. Widerrufsrecht
13.1Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z. B. Vertragsschluss per E-Mail oder WhatsApp) ein Widerrufsrecht nach § 312g, § 355 BGB zu. Es gilt die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular (Anlage 1), die dem Kunden mit dem Angebot übermittelt wird.
13.2Wünscht der Verbraucher, dass PlugInergy vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, verlangt er dies ausdrücklich in Textform; im Fall des Widerrufs schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung nach den gesetzlichen Regeln.
13.3Kein Widerrufsrecht besteht in den gesetzlichen Ausnahmefällen des § 312g Abs. 2 BGB, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Nr. 1), und bei ausdrücklich verlangten dringenden Reparaturen (Nr. 11).
13.4Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienst- und Werkleistungen, wenn PlugInergy die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
14. Textform-Kommunikation
Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können in Textform (E-Mail, Messenger) abgegeben werden; der Kunde erhält wesentliche Erklärungen zusätzlich als Dokument (PDF).
Teil C – Zusätzliche Regelungen für Unternehmer (B2B) und Nachunternehmerverträge
15. Geltung der VOB/B
15.1Gegenüber Unternehmern gilt für Bauleistungen die VOB/B in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung als Ganzes als vereinbart; sie wird auf Anforderung übermittelt. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vertragsabreden vor; danach gelten VOB/B, dann diese AGB.
15.2Damit die VOB/B als Ganzes vereinbart bleibt (§ 310 Abs. 1 Satz 3 BGB), gelten bei Verträgen nach Ziffer 15.1 die Ziffern 4 (Zahlungen), 7 (Änderungen und Nachträge), 8 (Fristen, Gefahrübergang, Abnahme) und 9 (Mängelrechte und Verjährung) des Teils A nicht; an ihre Stelle treten die Regelungen der VOB/B (u. a. § 16 VOB/B Zahlungsfristen, § 2 VOB/B Nachträge, § 12 VOB/B Abnahme, § 13 Abs. 4 VOB/B Verjährung).
15.3Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht vereinbart.
16. Untersuchungs- und Rügepflicht
Bei Lieferungen an Kaufleute gilt § 377 HGB.
17. Sicherheiten
17.1PlugInergy kann als Unternehmer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen.
17.2Sicherheitseinbehalte und Vertragssicherheiten richten sich nach § 17 VOB/B; ein Einbehalt ist auf Verlangen von PlugInergy durch Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abzulösen.
18. Elektronische Rechnung (B2B)
Rechnungen zwischen Unternehmern werden als E-Rechnung im strukturierten Format nach § 14 UStG übermittelt; der Kunde benennt dafür eine Empfangsadresse.
Anlagen
Anlage 1: Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher; wird mit Angebot und Auftragsbestätigung übergeben)
Anlage 2: Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO
Zur Startseite